A & H  Bramberger GbR 
 Energieberatung 

BAFA-Einzelmaßnahmen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Einzelmaßnahmen.

Gefördert werden unter anderem:

  • Heizungstausch
  • Außenwanddämmung
  • Dachdämmung
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Fußbodendämmung
  • Kellerdämmung
  • Fenstertausch
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • uvm.

Das BAFA gewährt einen prozentualen Zuschuss. Dieser kann in gewissen Fällen durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans erhöht werden.

Wichtig: sämtliche Fördermittelanträge müssen vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden.